Es gelten folgende aktuelle Schiedsrichtergebühren:
Senioren:
Erste Regionalliga Herren (1RLH): 125 EUR
Zweite Regionalliga Herren (2RLH): 75 EUR
Regionalliga Damen (RLD): 60 EUR
Oberliga Damen/Herren (OLD/OLH): 50 EUR
Landesliga Damen/Herren (LLD/LLH): 40 EUR
Bezirksliga Damen/Herren (BeLD/BeLH): 30 EUR
Kreisliga Damen/Herren (im BBK HA; KLD/KLH): 30 EUR
Jugend:
Jugendregionalliga (ohne U12 und 2JRL): 40 EUR
Jugendregionalliga (U12 und 2JRL): 35 EUR
Jugendoberliga (U18 und älter; JOL): 35 EUR
Jugendoberliga (U16 und jünger; JOL): 30 EUR
Jugendlandesliga (JLL): 30 EUR
Jugendkreisliga (JKL): 30 EUR
Wenn ein SR ein Pflichtspiel alleine leiten muss, steht dem SR das 1,5-fache des entsprechenden Betrages zu. Ausgenommen hiervon sind die JKL U10 und JKLU12. Hier bleibt es bei der einfachen Gebühr.
Fahrtkosten:
Jedem Schiedsrichter stehen Fahrtkosten zu.
Innerhalb des BBK beträgt die Fahrtkostenpauschale 5 EUR. Bei Spielen auf Verbandsebene, oder Überschreitung der Pauschale, sind 0,30 EUR pro Kilometer abzurechnen.
Fährt ein Schiedsrichter von einem Spiel zu einem weiteren, sind die entstehenden Fahrtkosten der Strecke, wie das Tagegeld (5 EUR) auf beide Vereine aufzuteilen.
Tagegeld:
Bei Abwesenheit des SR von mehr als 6 Stunden, oder bei der Leitung von 2 Spielen hintereinander, erhält der SR einen Zusatzbeitrag von 5,00 EUR. Leitet ein SR 3 Spiele hintereinander, steht im ein weiterer Zuschlag von 5,00 EUR zu.